Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
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FDGB, Einheitsgewerkschaft und bedeutendste Massenorganisation der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Nachdem die
sowjetische Militärverwaltung am 10. Juni 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubt hatte, entstand der FDGB als überparteiliche
Organisation aller Werktätigen (Auflösung: Mai 1990). Im Zuge des Zusammenschlusses von SPD und KPD zur SED bildete sich eine Gewerkschaft
kommunistischer Prägung, die den Führungsanspruch der SED öffentlich anerkannte und sich wesentlich um die Propagierung, Unterstützung sowie
Durchsetzung der staatlichen und parteilichen Ziele bemühte.
Als wichtige Aufgabe betrachtete der FDGB die Erziehung seiner
Mitglieder, die neben staatskundlichen Inhalten insbesondere ein sozialistisches Bewusstsein sowie die Unterordnung ihrer
Partikularinteressen unter das Gemeinwohl erlernen sollten.
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Der nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus gegliederte FDGB vereinte in sich die Gewerkschaften der verschiedenen Industriezweige
und Tätigkeitsbereiche, die an die Beschlüsse der zentralen Organe gebunden waren und auch keine Finanzhoheit besaßen.
Die unterste Ebene der im FDGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften bildete die Betriebsgewerkschaftsorganisation, darüber wirkten Kreis-,
Bezirks- und schließlich Zentralvorstände, die ihrerseits dem Präsidium und damit dem hauptamtlichen Führungskern des FDGB unterstanden.
Die Mitgliedschaft im FDGB galt zwar prinzipiell als freiwillig, doch bot sie verschiedene Vergünstigungen und stellte eine notwendige
Bedingung für die berufliche Karriere dar.
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